Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 43 Beratungsgeheimnis
Stand: 01.08.2021
Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 43 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2024 – 1 S 1430/24Zitiert von 1
- OLG Hamm, 26.04.2021 – 1 Ws 135/21Zitiert von 1
- BVerwG, 21.02.2007 – 20 F 9.06Zitiert von 13
- OVG NRW, 26.10.2011 – 8 A 2593/10Informationsfreiheit: Anwendbarkeit des IFG auf den Bundesrechnungshof und Zugang zu Prüfungsniederschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- VG Karlsruhe, 06.07.2017 – 10 K 3091/15
- BVerfG, 28.11.2007 – 2 BvR 1431/07Änderung der Geschäftsverteilung: Keine Ausrichtung an den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG bei bloßer Umverteilung richterlicher Aufgaben durch das Präsidium Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.02.2026 – AnwZ 1/24Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Nichtbenennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- BGH, 08.01.2026 – 3 StR 368/25Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens
- BVerwG, 19.11.2024 – 9 A 23.24Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als offensichtlich rechtsmissbräuchlich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 43 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2099)
BGBl. 2021 I S. 2099
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.