Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 196
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/196#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet, soweit das Gesetz nicht ein anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der Stimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/196#abs-2 (2) Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehrheit für sich hat, so werden die für die größte Summe abgegebenen Stimmen den für die zunächst geringere abgegebenen so lange hinzugerechnet, bis sich eine Mehrheit ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/196#abs-3 (3) Bilden sich in einer Strafsache, von der Schuldfrage abgesehen, mehr als zwei Meinungen, deren keine die erforderliche Mehrheit für sich hat, so werden die dem Beschuldigten nachteiligsten Stimmen den zunächst minder nachteiligen so lange hinzugerechnet, bis sich die erforderliche Mehrheit ergibt. Bilden sich in der Straffrage zwei Meinungen, ohne daß eine die erforderliche Mehrheit für sich hat, so gilt die mildere Meinung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/196#abs-4 (4) Ergibt sich in dem mit zwei Richtern und zwei Schöffen besetzten Gericht in einer Frage, über die mit einfacher Mehrheit zu entscheiden ist, Stimmengleichheit, so gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 196 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.07.1976 – 4 StR 7/76
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 13.08.2014 – P.St. 2466
- BVerfG, 16.01.2019 – 2 BvR 1081/18Nichtannahmebeschluss: Kollegialgerichtsrichtlinie des BGH (III ZR 77/76, BGHZ 73, 161 <164>) nicht auf Fall mehrfacher Sachbehandlung durch eine mit einem Einzelrichter besetzte Strafvollstreckungskammer anwendbar - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) - von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - Rechtsirrtum lässt Verschulden der Fristversäumnis regelmäßig nicht entfallenZitiert von 1
- BVerfG, 18.03.2003 – 2 BvB 1/01Zitiert von 13
- BVerfG, 28.03.1998 – 2 BvR 2037/97
- BVerfG, 12.07.1983 – 1 BvR 1470/82Kein Rechtsmittel gegen ein die Klage eines Asylsuchenden als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet abweisendes Urteil der Kammer eines VerwaltungsgerichtsZitiert von 86
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.02.2026 – AnwZ 1/24Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Nichtbenennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- OVG Niedersachsen, 11.10.2023 – 10 LC 117/22Zitiert von 2
- BGH, 15.11.2021 – ARNot 1/21Richterablehnung: Schriftsätzliche Stellung und Begründung von Antragen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren als Einlassung; Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter des Notarsenats des Oberlandesgerichts bei Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts über die Besetzung einer Notarstelle
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 196 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.