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Artikel 5 · BT-Drs. 19/27654 · S. 120
Zu Artikel 5 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes) Vorbemerkungen Der Entwurf enthält eine moderate Erweiterung und Flexibilisierung der Vorgaben des § 29 DRiG, der die Beset- zung von Spruchkörpern regelt. Ein Flexibilisierungsbedarf für die Vorgaben des § 29 DRiG ist gegeben, da auf- grund der Modernisierung des richterlichen Dienstrechts, das flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht, und des Personalaufbaus infolge des Pakts für den Rechtsstaat, der zu einer erhöhten Anzahl von Proberichterinnen und Proberichtern im Verhältnis zu Lebenszeitrichterinnen und Lebenszeitrichtern geführt hat, die Besetzung von Spruchkörpern, insbesondere bei großen Verfahren im Strafrechtsbereich, zunehmend erschwert wird. Eine Län- derabfrage vom Mai 2020 hat den Bedarf für eine Flexibilisierung der Vorgaben des § 29 DRiG rechtstatsächlich unterlegt. Zu Absatz 1 Absatz 1 entspricht dem früheren Satz 1 und bleibt unverändert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 121 – Drucksache 19/27654 Zu Absatz 2 Die Besetzung von Spruchkörpern soll moderat flexibilisiert und insbesondere verhindert werden, dass die Fort- setzung laufender Verfahren durch die Beförderung oder Versetzung daran beteiligter Richterinnen und Richter gefährdet wird. Zu diesem Zweck wird die Rückabordnung solcher Lebenszeitrichterinnen und -richter an das zur Entscheidung berufene Gericht vom Anwendungsbereich des § 29 DRiG ausgenommen. § 29 Satz 1 DRiG regelt für die Besetzung von Spruchkörpern, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken darf und gewährleistet dadurch die Einhaltung der aus Artikel 97 Absatz 2 GG folgenden grundsätzlichen Anforderungen an die Besetzung der Sp
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.045 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27654, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 500.267–505.312 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 98e9d7d8a05860cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP