Gesetze / Deutsches Richtergesetz

DRiG

§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter

Stand: 01.08.2021

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.

§ 2