Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 2 Geltung für Berufsrichter
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BGH, 31.01.2019 – III ZA 34/18Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; Mutwilligkeit der RechtsverfolgungZitiert von 4
- BGH, 30.09.2021 – 5 StR 161/21Strafverfahren: Gesetzeswidrige Gerichtsbesetzung bei gegenüber einer Schöffin ausgesprochenem ärztlichen BeschäftigungsverbotZitiert von 5
- BGH, 26.11.2013 – RiSt (R) 1/13Besetzung von Dienstgerichten: Landesrechtlich vorgeschriebene Mitwirkung von Beamten des Landesrechnungshofes in der Richterdienstgerichtsbarkeit bei einem Disziplinarverfahren gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes in Berlin-Brandenburg
- BGH, 16.10.2008 – RiZ (R) 2/08
- BAG, 18.06.2025 – 2 AZR 228/23Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Umdeutung
- OLG Rostock, 16.08.2019 – 20 RR 16/19
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten, soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, nur für die Berufsrichter.