Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 61 Inhalt des Urteils
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/61#abs-1 (1) Den Wert des Streitgegenstands setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/61#abs-2 (2) Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen. Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887 und 888 der Zivilprozeßordnung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/61#abs-3 (3) Ein über den Grund des Anspruchs vorab entscheidendes Zwischenurteil ist wegen der Rechtsmittel nicht als Endurteil anzusehen.
Wird zitiert von 3.566 Entscheidungen zu § 61 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 30.09.2016 – 28 Ca 6347/16 und 28 Ca 10000/16, 28 Ca 6347/16, 28 Ca 10000/16
- ArbG Berlin, 17.01.2014 – 28 Ca 17465/13 28 Ca 17468/13, 28 Ca 17465/13, 28 Ca 17468/13
- ArbG Berlin, 16.11.2012 – 28 Ca 14858/12
- LAG Hessen, 15.12.2010 – 18 Sa 609/10Zitiert von 2
- LAG Hessen, 16.02.2011 – 18 Sa 523/10Zitiert von 2
- BAG, 24.11.2004 – 10 AZR 169/04Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: Unzulässigkeit der Verbindung einer Auskunfts- und Entschädigungsklage nach § 61 Abs. 2 ArbGG mit einer Stufenklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- ArbG Düsseldorf, 23.07.2026 – 9 Ca 599/26Schwerbehinderung - Bewerbungsverfahren - Unterlassene Meldung der Stelle an die Agentur für Arbeit - Vermutung der Benachteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- ArbG Köln, 16.07.2026 – 10 Ca 8176/25Arbeitsrecht - Stufenklage auf Auskunft zur Eingruppierung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Bestimmtheit des Antrags auf Urlaubsabgeltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- ArbG Iserlohn, 08.07.2026 – 1 Ca 1046/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.