§ 313 Form und Inhalt des Urteils
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/313#abs-1 (1) Das Urteil enthält:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/313#abs-2 (2) Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/313#abs-3 (3) Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
Wird zitiert von 2.070 Entscheidungen zu § 313 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Köln, 26.05.2015 – 33 O 512/11
- LG Köln, 19.03.2021 – 16 O 271/19
- OLG Köln, 14.07.2017 – 6 U 194/15Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 18.03.2025 – 11 U 33/24
- LG Köln, 09.10.2020 – 33 O 147/15Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 12.09.2011 – VI-U (Kart) 4/11
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 226/26Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch nicht nachvollziehbares Übergehen von unstreitigem Vorbringen im Zivilprozess
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 – 38 O 219/25Unlautere Preiswerbung: Irreführung durch Streichpreise ohne deutlichen UVP-Hinweis und Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe des 30-Tage-Bestpreises Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 313 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.