Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
Stand: 10.06.2019
Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
1.
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
Wird zitiert von 642 Entscheidungen zu § 31 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 10.02.2009 – 23 KLs-920 Js 574/07-27/08
- LG Wuppertal, 11.06.2021 – 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)
- BGH, 25.09.2018 – 5 StR 251/18Absehen von Strafe bei Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Aufklärungshilfe; Berücksichtigung der Gründe für die Versäumung des PräklusionszeitpunktsZitiert von 14
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 – 11 S 189/11Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch Flucht vor Strafverfolgung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- LG Münster, 17.01.2017 – 10 KLs-210 Js 299/13-11/14
- BGH, 19.05.2011 – 3 StR 89/11Betäubungsmitteldelikt: Aufklärungshilfe und geschönte Schilderung des eigenen Tatbeitrags; Anwendung des milderen Gesetzes in AltfällenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.07.2026 – 4 StR 140/26Strafzumessung: Rechtsfehlerhafte Nichterörterung einer vertypten Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG und § 35 Satz 1 Nr. 1 KCanG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.06.2026 – 5 StR 538/25Strafzumessung: Voraussetzungen der Aufklärungshilfe nach § 46b StGB bei Offenbarung der Tatbeteiligung eines bereits verstorbenen Mittäters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 02.06.2026 – 2 StR 164/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.