Gesetze / Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften

BewÄndG

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Sind Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 nach § 77 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1965 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt worden, so ist der Feststellungsbescheid aufzuheben.

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