Gesetze / Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
BewÄndG§ 2
Stand: 10.06.2019
Sind Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 nach § 77 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1965 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt worden, so ist der Feststellungsbescheid aufzuheben.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 BewÄndG →
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- VG Düsseldorf, 23.01.2006 – 25 K 2643/05Zitiert von 3
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