§ 145 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 94
Nach Gewicht
- FG Hessen, 26.05.2011 – 3 K 2993/09
- BVerfG, 23.06.2015 – 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11Ersatzbemessung im Grunderwebssteuergesetz: Unvereinbarkeit mit Art. 3 Absatz 1 GGZitiert von 49
- BVerfG, 07.11.2006 – 1 BvL 10/02Erbschaftsteuerrecht: Unvereinbarkeit der Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen mit dem Grundgesetz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 190
- BFH, 26.04.2006 – II R 58/04Bedarfsbewertung unbebauter Grundstücke: Eigenständige Ableitung von Bodenrichtwerten durch das Finanzamt und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BFH, 11.05.2005 – II R 21/02Bedarfsbewertung von Grundvermögen: Verbindlichkeit von Bodenrichtwerten und Berücksichtigung der Grundstücksgröße KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BFH, 02.03.2011 – II R 64/08Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines SachbearbeitersZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BFH, 17.06.2026 – II R 7/24
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 – 3 K 3170/22Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 – 3 K 3142/23Zitiert von 4
94 Entscheidungen zu § 145 BewG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 145 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 145 BewG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.