Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 39 Sprechstunden
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/39#abs-1 (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/39#abs-2 (2) Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer teilnehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/39#abs-3 (3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 39 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt am Main, 28.03.2011 – 23 K 386/11.F.PVZitiert von 1
- LAG Hamm, 19.10.2007 – 10 TaBV 67/07
- ArbG Elmshorn, 23.08.2023 – 3 BV 31 e/23
- LAG Köln, 15.05.2020 – 9 TaBV 32/19Zitiert von 1
- BAG, 06.06.2023 – 9 AZR 383/19Betriebsratsvorsitzender als DatenschutzbeauftragterZitiert von 2
- BAG, 24.04.2013 – 7 ABR 71/11Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Sachdienlichkeit - Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a, Abs 2 BetrVGZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 – 8 Sa 308/19Zitiert von 4
- LAG Düsseldorf, 02.05.2018 – 12 TaBVGa 3/18Zitiert von 2
- ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 – 7 BVGa 5/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.