Gesetze / Beratungshilfegesetz
BerHG§ 5 Anwendbare Vorschriften
Stand: 01.08.2021
Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 185 Abs. 3 und § 189 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 5 BerHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 30.06.2011 – 1 AR 37/11Zitiert von 1
- BVerfG, 09.11.2017 – 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw für im Beratungshilfeverfahren erhobene Anhörungsrügen - keine grundsätzliche Bedeutung der Sache - keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen RechtenZitiert von 16
- BGH, 09.02.2024 – I ZA 1/24
- OLG Naumburg, 11.03.2013 – 2 Wx 51/12Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 10.03.2009 – 8 W 85/09Zitiert von 1
- BVerfG, 29.04.2015 – 1 BvR 1849/11Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags sowie durch unzulässige Verweisung auf behördliche BeratungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG Ludwigshafen am Rhein, 20.01.2025 – 2 XI 679/24
- OLG Köln, 22.11.2022 – 17 Wx 2/22Zitiert von 1
- OLG Köln, 07.09.2022 – 17 W 166/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BerHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2154)
BGBl. 2021 I S. 2154
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 27 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.