Gesetze / Beratungshilfegesetz
BerHG§ 5 Anwendbare Vorschriften
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 36
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 30.06.2011 – 1 AR 37/11Zitiert von 1
- BVerfG, 09.11.2017 – 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw für im Beratungshilfeverfahren erhobene Anhörungsrügen - keine grundsätzliche Bedeutung der Sache - keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen RechtenZitiert von 14
- BGH, 09.02.2024 – I ZA 1/24
- OLG Naumburg, 11.03.2013 – 2 Wx 51/12Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 10.03.2009 – 8 W 85/09Zitiert von 1
- BVerfG, 29.04.2015 – 1 BvR 1849/11Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags sowie durch unzulässige Verweisung auf behördliche BeratungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG Ludwigshafen am Rhein, 20.01.2025 – 2 XI 679/24
- OLG Köln, 22.11.2022 – 17 Wx 2/22Zitiert von 1
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 – VGH B 26/16
36 Entscheidungen zu § 5 BerHG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BerHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 185 Abs. 3 und § 189 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.