Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
Stand: 13.04.2022
Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Absatz 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende.
Wird zitiert von 110 Entscheidungen zu § 44 RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Berlin, 09.07.2018 – S 135 AS 9615/17Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 10.05.2016 – 20 W 195/15Zitiert von 4
- LSG NRW, 16.12.2009 – L 19 B 180/09 ASRechtsanwaltsvergütung - Festsetzung aus der Staatskasse - Prozesskostenhilfe - kostenprivilegiertes Gerichtsverfahren - Betragsrahmengebühren - Beratungshilfegebühr im Widerspruchsverfahren - keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Klageverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 – L 9 AS 194/18
- LG Cottbus, 22.06.2022 – 1 O 174/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 15.02.2018 – 20 W 166/17
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2026 – L 37 SF 209/24 EK AS
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2026 – L 37 SF 258/24 EK SB
- BSG, 19.09.2024 – B 9 V 1/23 RSoziales Entschädigungsrecht - Pflegezulage - familiäres Privileg - wirksamkeitserhaltende Erhöhung für Eltern bei Fremdpflege - keine Ausdehnung auf Pflegeeltern - Verfassungsrecht - Schutz der Familie - soziale Elternschaft - keine Pflicht des Gesetzgebers zur völligen leistungsrechtlichen GleichstellungZitiert von 1
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