Gesetze / Beratungshilfegesetz
BerHG§ 7 Rechtsbehelf
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 26
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- AG Konstanz, 17.07.2008 – UR II 90/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 – L 9 AS 194/18
- BVerfG, 16.01.2008 – 1 BvR 2392/07Zitiert von 2
- BVerfG, 18.03.2019 – 1 BvR 1903/18Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gebietet Einlegung der Erinnerung gem § 7 BeratHiG, soweit mangelnder Umfang der Beratungshilfegewährung gerügt werden soll
- OLG Stuttgart, 10.03.2009 – 8 W 85/09Zitiert von 1
- OLG Celle, 24.07.2009 – 2 W 203/09Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BerHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.