Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/26828 · S. 217
Zu Artikel 12 (Änderung des Beratungshilfegesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Beratungshilfegesetzes) Zu Nummer 1 bis 15 (Änderungen der §§ 1 bis 12 BerHG-E) a) Allgemeine Änderungen Das BerHG enthält derzeit noch keine Überschriften, was den Überblick über das Gesetz erschwert. Deshalb sollen nunmehr zu jedem Paragraphen passende Überschriften eingeführt werden. Des Weiteren soll künftig zur Herbeiführung einer sprachlichen Gleichstellung von Frau und Mann der bisher nur in der maskulinen Form verwendete Begriff „des Rechtsuchenden“ auf beide Geschlechter bezogen werden, was – soweit dies inhaltlich möglich ist – durch die Verwendung des bei beiden Geschlechtern gleichen Plurals ge- schehen soll. Drucksache 19/26828 – 218 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die in Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa vorgesehene neue Formulierung des § 1 Absatz 3 Satz 1 BerHG-E soll lediglich der Klarstellung dienen und deutlicher machen, dass Vergleichsmaßstab diejenigen Per- sonen sind, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Beratungshilfe beanspruchen können, ohne dass damit Veränderungen zur bisherigen Auslegung der Norm herbeigeführt werden sollen. Soweit durch Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb (in § 1 Absatz 3 Satz 2 BerHG-E) und Nummer 13 Buchstabe b und c (in § 10a Absatz 1 und 2 Satz 1 BerHG-E) die Begriffe des „Antragstellers“ durch den der „Rechtsuchenden“ ersetzt werden sollen, dient dies der Vereinheitlichung der Terminologie innerhalb des BerHG. Gleiches gilt für die Ersetzung des Worts „Ratsuchende“ durch das Wort „Rechtsuchende“ in § 12 Absatz 4 BerHG-E durch Nummer 15 Buchstabe c. Zwar zielt § 12 Absatz 4 BerHG auch auf die öffentliche Rechtsbera- tung in der Hansestadt Hamburg und wird im hamburgischen Gesetz über die Öffentliche
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.295 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 829.251–834.546 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP