Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 189
Stand: 12.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/189#abs-1 (1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Dolmetscher hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/189#abs-2 (2) Ist der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art nach dem Gerichtsdolmetschergesetz oder in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/189#abs-3 (3) In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beeidigung des Dolmetschers nicht erforderlich, wenn die beteiligten Personen darauf verzichten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/189#abs-4 (4) Der Dolmetscher oder Übersetzer soll über Umstände, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit wahren. Hierauf weist ihn das Gericht hin.
Wird zitiert von 113 Entscheidungen zu § 189 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.09.2024 – 2 StR 431/23Revision in Strafsachen: Unvereidigter Dolmetscher in der HauptverhandlungZitiert von 4
- BGH, 11.01.2022 – 3 StR 406/21Revision in Strafsachen: Beruhen des Urteils auf nicht mehr ordnungsgemäßer Vereidigung eines DolmetschersZitiert von 2
- BGH, 19.12.2024 – 2 StR 389/24Verfahrensfehler im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf fehlender Vereidigung des DolmetschersZitiert von 1
- VG Köln, 06.07.2026 – 9 L 1187/26
- OLG Köln, 23.05.2002 – Ss 171/02
- BGH, 04.11.2025 – 2 StR 531/25 · Einsatz eines unvereidigten Dolmetschers
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.07.2026 – 4 B 559/24
- BGH, 06.05.2026 – 2 StR 572/25
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2026 – 3 L 1746/25Zitiert von 3
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