Gesetze / Beratungshilfegesetz
BerHG§ 3 Gewährung von Beratungshilfe
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeratHiG/3#abs-1 (1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch
Sie kann durch die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen (Beratungspersonen) auch in Beratungsstellen gewährt werden, die auf Grund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeratHiG/3#abs-2 (2) Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 3 BerHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 23.02.2006 – I-10 W 115/05
- OLG Düsseldorf, 13.11.2007 – I-10 W 33/07
- LG Landau in der Pfalz, 08.08.2005 – 3 T 105/05
- BVerfG, 29.04.2015 – 1 BvR 1849/11Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags sowie durch unzulässige Verweisung auf behördliche BeratungZitiert von 1
- BVerfG, 14.10.2008 – 1 BvR 2310/06Zur Rechtswahrnehmungsgleichheit im außergerichtlichen Bereich: § 2 Abs. 2 Beratungshilfegesetz (Ausschluss der Steuerrechts aus der beratungshilfefähigen Angelegenheiten) unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GGZitiert von 46
- BVerfG, 04.12.2006 – 1 BvR 1198/06Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 29.09.2022 – 8 W 229/18
- OLG Frankfurt am Main, 09.05.2022 – 6 WF 71/22
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 – L 9 AS 194/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BerHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2154)
BGBl. 2021 I S. 2154
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31.08.2013 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I 3533)
BGBl. 2013 I S. 3533
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23.07.2002 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2850)
BGBl. 2002 I S. 2850
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