§ 121 Beiordnung eines Rechtsanwalts
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/121#abs-1 (1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/121#abs-2 (2) Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/121#abs-3 (3) Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/121#abs-4 (4) Wenn besondere Umstände dies erfordern, kann der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beigeordnet werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/121#abs-5 (5) Findet die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihr auf Antrag einen Rechtsanwalt bei.
Wird zitiert von 3.397 Entscheidungen zu § 121 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 – 11 Ta 126/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 – 5 Ta 44/06Zitiert von 2
- LAG Hamm, 30.12.2008 – 14 Ta 596/08Zitiert von 1
- LAG Hamm, 10.11.2008 – 14 Ta 123/08Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 – L 10 R 6432/06 PKH-B
- BGH, 23.06.2004 – XII ZB 61/04Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und der zusätzlichen Beiordnung eines Unterbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.09.2026 – 4 B 31.26Unzulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswegfrage ohne Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 09.09.2026 – 8 PKH 1.26Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 04.09.2026 – 1 A 406/26.AZulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung: Vereinbarkeit von § 71 Abs. 6 Satz 1 AsylG mit Unionsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.