Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 95
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/95#abs-1 (1) Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Vorschrift des Grundgesetzes und durch welche Handlung oder Unterlassung sie verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kann zugleich aussprechen, daß auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme das Grundgesetz verletzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/95#abs-2 (2) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben, so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf, in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/95#abs-3 (3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Verfassungsbeschwerde gemäß Absatz 2 stattgegeben wird, weil die aufgehobene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Die Vorschrift des § 79 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 1.550 Entscheidungen zu § 95 BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 20.05.2021 – 2 BvR 2595/16Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, insb zum Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache - hier: Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinde - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung einer GrundrechtsverletzungZitiert von 6
- BVerfG, 08.02.1994 – 1 BvR 765/89, 1 BvR 766/89Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Adoption Volljähriger und Rechtsfolgen einer Verletzung dieses ProzessgrundrechtsZitiert von 24
- BVerfG, 14.04.2026 – 1 BvR 2490/24Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ bei unterbliebener Äußerungsmöglichkeit - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung eines fortdauernden RechtsschutzbedürfnissesZitiert von 2
- BVerfG, 05.11.1975 – 2 BvR 193/74 · AbgeordnetendiätenZitiert von 49
- BVerfG, 08.07.2021 – 2 BvR 575/21Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bzw erneuter Haftbefehl ohne hinreichende Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 9
- BVerfG, 07.05.1957 – 1 BvR 289/56Abwehrrecht des Einzelnen aus Art. 6 Abs. 1 GG gegen staatl. Eingriffe. Verfassungsbeschwerde von Ehegatten gegen Zusammenveranlagung zur EinkommensteuerZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 226/26Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch nicht nachvollziehbares Übergehen von unstreitigem Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 03.08.2026 – 1 BvR 2399/24Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 03.08.2026 – 1 BvR 2232/24Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung beim Nichtverdächtigen (§ 103 StPO) nur bei konkreten Gründen für Auffindeverdacht - bloßes Zusammenleben in Wohngemeinschaft für solche konkreten Gründe nicht hinreichend - hier: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG mangels hinreichender Gründe für Auffindeverdacht
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.