Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 93a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5.841
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.11.1998 – 1 BvR 1891/98Zitiert von 1
- BVerfG, 04.04.1998 – 1 BvR 968/97Zitiert von 4
- BVerfG, 12.08.2021 – 2 BvR 2227/19Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG)
- BVerfG, 22.08.2012 – 1 BvR 573/12Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände - fehlende Grundsatzbedeutung (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG) bei mangelnder Entscheidungserheblichkeit wegen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung ohne Zuwarten auf Schriftsatz nicht hinreichend dargelegtZitiert von 10
- BVerfG, 10.11.2009 – 1 BvR 1178/07Atomrecht: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss für ein Endlager für radioaktive Abfälle KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BVerfG, 12.11.2008 – 1 BvR 2456/06Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2026 – 2 BvR 364/26Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Art 4 EUGrdRCh - Gegenstandswertfestsetzung
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 541/26Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss nicht-weiblicher Personen vom Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes (RIS: GewHG) - mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 1390/26Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
5.841 Entscheidungen zu § 93a BVerfGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93a BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/93a#abs-1 (1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/93a#abs-2 (2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,
a)
soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
b)
wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.