Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
Stand: 13.04.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/37#abs-1 (1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/37#abs-2 (2) In sonstigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht eines Landes gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Absatz 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 5 000 Euro.
Wird zitiert von 360 Entscheidungen zu § 37 RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 01.10.2012 – 1 BvR 918/10Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des BVerfG
- BVerfG, 14.10.2020 – 1 BvR 828/20Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren - Verwerfung des Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung in der Hauptsache mangels RechtsschutzbedürfnissesZitiert von 1
- FG Hamburg, 22.01.2018 – 4 K 84/17Zitiert von 2
- BVerfG, 22.09.2021 – 2 BvR 200/20Gegenstandwertfestsetzung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 28.04.2021 – 1 BvR 2146/20Gegenstandswertfestsetzung für eA-Verfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache - geringe Bedeutung der Sache bei Nichtdurchführung der Versammlung trotz teilweise erfolgreichen Eilantrags
- BVerfG, 14.10.2020 – 1 BvQ 37/20Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen SacheZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 22.07.2026 – 2 BvR 319/26Zur Bindung der Exekutive an das allgemeine rechtsstaatliche Willkürverbot im Falle des § 22 S 2 AufenthG sowie zur fachgerichtlichen Kontrolle - hier: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger gegen die pauschale Abkehr der Bundesregierung von der individuell zugesagten Aufnahmebereitschaft gem § 22 S 2 AufenthG (Menschenrechtsliste) ohne Einzelfallprüfung - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 3
- BVerfG, 16.04.2026 – 2 BvR 52/25Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde (hier: Abhilfe der Beschwer durch Gegenpartei in fachgerichtlichem Verfahren) - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung
- Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2026 – 1/26 e. A.
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.