Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 93d
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4.095
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.11.2024 – 1 BvR 368/22Zwischenentscheidung des Senats über die Frage des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl § 110 Abs 6 BerlHG (RIS: HSchulG BE) - hier: kein Ausschluss kraft Gesetzes (§ 18 BVerfGG), aber Besorgnis der Befangenheit nach § 19 Abs 3 iVm § 19 Abs 1 BVerfGG
- BVerfG, 27.01.2006 – 1 BvQ 4/06Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot: Erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- BVerfG, 14.05.1996 – 2 BvR 1516/93 · Asylrecht; FlughafenverfahrenZitiert von 656
- BVerfG, 26.01.2022 – 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH - Verwerfung mehrerer unzulässiger Ablehnungsgesuche - teilweise ParallelentscheidungZitiert von 7
- BVerfG, 16.12.2021 – 2 BvR 2099/21Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH - Verwerfung mehrerer unzulässiger AblehnungsgesucheZitiert von 5
- BVerfG, 17.08.2021 – 2 BvR 28/21Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche PrüfungZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 541/26Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss nicht-weiblicher Personen vom Anwendungsbereich des Gewalthilfegesetzes (RIS: GewHG) - mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 1390/26Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
- BVerfG, 14.07.2026 – 2 BvR 17/26Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verpflichtung zur Aufnahme eines rechtsextremistischen Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Begründung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93d BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/93d#abs-1 (1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/93d#abs-2 (2) Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/93d#abs-3 (3) Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluß. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.