Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 93b
Stand: 10.06.2019
Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen. Im übrigen entscheidet der Senat über die Annahme.
Wird zitiert von 240 Entscheidungen zu § 93b BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 23.09.2016 – 4 Bs 134/16Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 14.03.2016 – 20 K 938/14Zitiert von 1
- BVerfG, 15.01.2016 – 2 BvR 1860/15Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: mutmaßliche Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem MordZitiert von 8
- BVerfG, 25.05.2007 – 1 BvR 1696/03Zitiert von 4
- BVerfG, 23.01.2004 – 2 BvR 1109/01
- BVerfG, 11.06.2002 – 2 BvR 461/02Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 15.07.2026 – 2 BvR 1351/23Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist im Strafbefehlsverfahren verletzt Rechtsschutzgarantie sowie Anspruch auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 14.04.2026 – 1 BvR 2490/24Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ bei unterbliebener Äußerungsmöglichkeit - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung eines fortdauernden RechtsschutzbedürfnissesZitiert von 2
- BVerfG, 25.07.2025 – 2 BvR 618/24Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93b BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.