Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 34
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-1 (1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-2 (2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-3 (3) Für die Einziehung der Gebühr gilt § 59 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.
Wird zitiert von 469 Entscheidungen zu § 34 BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 – L 29 AS 1144/11Sozialgerichtliches Verfahren - Kosten - Verschuldenskosten - § 192 SGG - Auferlegung auf den Prozessbevollmächtigten - Fortführung einer unstatthaften Berufung im eigenen gebührenrechtlichen Interesse - Vorheriger gerichtlicher Hinweis - Bemessung der Höhe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 – L 32 AS 345/17 BZitiert von 8
- EGMR, 13.10.2009 – 4041/06
- BVerfG, 30.12.2012 – 1 BvR 1237/91§ 21 GKG nicht auf Missbrauchsgebühr (hier: gem § 34 Abs 4 BVerfGG F: 12.12.1985) anwendbarZitiert von 2
- BVerfG, 11.08.2010 – 2 BvR 1354/10Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer substanzlosen VerfassungsbeschwerdeZitiert von 1
- BVerfG, 19.12.2006 – 2 BvR 2357/06Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 02.09.2026 – 1 BvR 521/25Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Billigkeit der Auslagenerstattung iSd § 34a Abs 3 BVerfGG bei ursprünglicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 1390/26Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
- LSG NRW, 08.07.2026 – L 3 R 878/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.04.2001 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. April 2001 (BGBl. I 751)
BGBl. 2001 I S. 751
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.