Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 34
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 461
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 – L 29 AS 1144/11Sozialgerichtliches Verfahren - Kosten - Verschuldenskosten - § 192 SGG - Auferlegung auf den Prozessbevollmächtigten - Fortführung einer unstatthaften Berufung im eigenen gebührenrechtlichen Interesse - Vorheriger gerichtlicher Hinweis - Bemessung der Höhe KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 – L 32 AS 345/17 BZitiert von 8
- EGMR, 13.10.2009 – 4041/06
- BVerfG, 30.12.2012 – 1 BvR 1237/91§ 21 GKG nicht auf Missbrauchsgebühr (hier: gem § 34 Abs 4 BVerfGG F: 12.12.1985) anwendbarZitiert von 2
- BVerfG, 11.08.2010 – 2 BvR 1354/10Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer substanzlosen VerfassungsbeschwerdeZitiert von 1
- BVerfG, 19.12.2006 – 2 BvR 2357/06Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 24.07.2026 – 1 BvR 1390/26Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
- BVerfG, 08.07.2026 – 1 BvR 1474/26Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss eines Rechtsuchenden von der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wegen Missbrauchs (fünfstellige Zahl an Schreiben und Anlagen pro Nachricht, durchschnittlich mehr als 800 Seiten pro Kalendertag) - Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nicht substantiiert dargelegt
- BVerfG, 16.04.2026 – 2 BvR 52/25Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde (hier: Abhilfe der Beschwer durch Gegenpartei in fachgerichtlichem Verfahren) - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-1 (1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-2 (2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/34#abs-3 (3) Für die Einziehung der Gebühr gilt § 59 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.