Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 77
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 110
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Nach Gewicht
- BVerfG, 25.06.1968 – 2 BvR 251/63Keine Verfassungsbeschwerde gegen das Vertragsgesetz zum Zusatzabkommen zu dem deutsch-niederländischen Finanzvertrag (Enteignung der AKU-Aktionäre)Zitiert von 8
- BVerfG, 30.11.1955 – 1 BvO 2/52Vorlageweg nach § 86 Abs. 2 BVerfGG. Unzulässigkeit von Gutachten des weiterleitenden Gerichts.
- BVerfG, 28.09.2023 – 2 BvR 739/17Einheitliches Patentgericht – KostenfestsetzungZitiert von 1
- BVerfG, 12.11.1958 – 2 BvL 4/56, 2 BvL 26/56, 2 BvL 40/56, 2 BvL 1/57, 2 BvL 7/57§ 2 Preisgesetz. - Verlängerung der Geltungsdauer eines befristeten Gesetzes. - Zustimmungsgesetz (Art. 84 Abs. 1 GG). - Teilnichtigkeit eines Gesetzes. - Zur Auslegung von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. - "Zustimmungsverordnungen". - Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender VerwaltungsakteZitiert von 58
- BVerfG, 05.03.1958 – 2 BvL 18/56Zur Auslegung von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. §§ 8, 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1951. Prinzip der RechtsstaatlichkeitZitiert von 7
- BVerfG, 15.09.1954 – 1 BvL 1/54Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich. Bei Aufhebung oder Änderung einzelner Bestimmungen einer Besatzungsverordnung durch deutsche Stellen mit Ermächtigung der Alliierten Hohen Kommission gelten die nicht aufgehobenen und nicht geänderten Bestimmungen der Verordnung als Besatzungsrecht weiter
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 21.05.2026 – 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerden gegen die Strafbarkeit des Inverkehrbringens, des Erwerbs und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem § 184l StGB - Sondervotum zum Ergebnis
- BVerfG, 24.06.2025 – 1 BvR 180/23Strafprozessuale Ermächtigungen der StPO zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung überwiegend verfassungsgemäß - Unverhältnismäßigkeit bei Straftaten aus dem Bereich der einfachen Kriminalität - zum Vorrang des IT-System-Grundrechts gegenüber dem Recht auf informationelle SelbstbestimmungZitiert von 4
- BVerfG, 13.11.2024 – 1 BvR 368/22Zwischenentscheidung des Senats über die Frage des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl § 110 Abs 6 BerlHG (RIS: HSchulG BE) - hier: kein Ausschluss kraft Gesetzes (§ 18 BVerfGG), aber Besorgnis der Befangenheit nach § 19 Abs 3 iVm § 19 Abs 1 BVerfGG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesverfassungsgericht gibt
1.
in den Fällen des § 76 Abs. 1 dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit von Bundesrecht auch den Landesregierungen und bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit einer landesrechtlichen Norm der Volksvertretung und der Regierung des Landes, in dem die Norm verkündet wurde,
2.
in den Fällen des § 76 Abs. 2 dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung sowie den Volksvertretungen und Regierungen der Länder
binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Äußerung.