Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 25
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/25#abs-1 (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, daß alle Beteiligten ausdrücklich auf sie verzichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/25#abs-2 (2) Die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung ergeht als Urteil, die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Beschluß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/25#abs-3 (3) Teil- und Zwischenentscheidungen sind zulässig.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/25#abs-4 (4) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergehen "im Namen des Volkes".
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 25 BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.04.1953 – 1 BvL 18/52Befugnis des Bundes zum Erlaß des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 als Ausfluß seiner Zuständigkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafverfahrens und des Strafvollzugs (Art. 74 Ziff. 1 GG)Zitiert von 21
- FG Hamburg, 22.01.2018 – 4 K 84/17Zitiert von 2
- BVerfG, 20.08.2025 – 1 BvR 656/25Teilbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 25 Abs 3 BVerfGG) bzgl des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes (RIS: RettDG BW 2024) bzw wegen des Fehlens bundeseinheitlicher Vorgaben für die Notfallrettung: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Beschwerdebegründung - ua mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis juristischer Personen bei Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit
- BVerfG, 22.11.2022 – 2 BvF 1/22Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos - Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet - allerdings deutliches Überwiegen der mit einer eA verbundenen Nachteile im Rahmen der FolgenabwägungZitiert von 9
- BVerfG, 20.07.2021 – 2 BvF 1/21Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eAZitiert von 11
- BVerfG, 04.06.1957 – 2 BvL 17/56Vereinbarkeit von Vorschriften des bayer. Gesetzes über die Presse vom 3. Oktober 1949 mit dem Bundesrecht. Regelung der Verjährung für Pressedelikte gehört zum Gebiet der "allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse" i. S. des Art. 75 Nr. 2 GGZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 24.03.2026 – 2 BvL 3/18Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG <RIS: HSchulG BW>) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG
- BVerfG, 10.12.2024 – 2 BvE 15/23 · Unterschriftenquoren Bundestagswahl IIZitiert von 8
- BVerfG, 23.01.2024 – 2 BvB 1/19 · Finanzierungsausschluss NPD/Die HeimatZitiert von 57
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.