Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 82
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 147
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.06.1988 – 2 BvR 602/83Änderung der Zuständigkeit für die staatliche Kommunalaufsicht (Nds.); kein Ausschluß eines Richters wegen seiner früheren Mitwirkung an einer vom Bundesverfassungsgericht nach § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholten StellungnahmeZitiert von 16
- BVerfG, 22.04.1953 – 1 BvL 18/52Befugnis des Bundes zum Erlaß des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 als Ausfluß seiner Zuständigkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafverfahrens und des Strafvollzugs (Art. 74 Ziff. 1 GG)Zitiert von 12
- BVerfG, 05.03.1958 – 2 BvL 18/56Zur Auslegung von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. §§ 8, 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1951. Prinzip der RechtsstaatlichkeitZitiert von 7
- BVerfG, 31.01.1978 – 2 BvL 8/77Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle vor Durchführung einer Beweisaufnahme bei für das Gemeinwohl allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung und bei Dringlichkeit der Entscheidung der Vorlagefrage (§ 7 AtomG)Zitiert von 4
- BVerfG, 12.11.1958 – 2 BvL 4/56, 2 BvL 26/56, 2 BvL 40/56, 2 BvL 1/57, 2 BvL 7/57§ 2 Preisgesetz. - Verlängerung der Geltungsdauer eines befristeten Gesetzes. - Zustimmungsgesetz (Art. 84 Abs. 1 GG). - Teilnichtigkeit eines Gesetzes. - Zur Auslegung von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. - "Zustimmungsverordnungen". - Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender VerwaltungsakteZitiert von 58
- BVerfG, 07.05.1953 – 1 BvL 104/52Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950. Grundrecht der Freizügigkeit; Regelung des Verfahrens zu seiner EinschränkungZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 24.03.2026 – 2 BvL 3/18Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG <RIS: HSchulG BW>) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG
- BVerfG, 26.11.2024 – 1 BvL 1/24 · KrankenhausvorbehaltZitiert von 4
- BVerfG, 24.10.2024 – 1 BvL 10/20 · Namensrecht VolljährigenadoptionZitiert von 3
147 Entscheidungen zu § 82 BVerfGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/82#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 77 bis 79 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/82#abs-2 (2) Die in § 77 genannten Verfassungsorgane können in jeder Lage des Verfahrens beitreten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/82#abs-3 (3) Das Bundesverfassungsgericht gibt auch den Beteiligten des Verfahrens vor dem Gericht, das den Antrag gestellt hat, Gelegenheit zur Äußerung; es lädt sie zur mündlichen Verhandlung und erteilt den anwesenden Prozeßbevollmächtigten das Wort.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/82#abs-4 (4) Das Bundesverfassungsgericht kann oberste Gerichtshöfe des Bundes oder oberste Landesgerichte um die Mitteilung ersuchen, wie und auf Grund welcher Erwägungen sie das Grundgesetz in der streitigen Frage bisher ausgelegt haben, ob und wie sie die in ihrer Gültigkeit streitige Rechtsvorschrift in ihrer Rechtsprechung angewandt haben und welche damit zusammenhängenden Rechtsfragen zur Entscheidung anstehen. Es kann sie ferner ersuchen, ihre Erwägungen zu einer für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage darzulegen. Das Bundesverfassungsgericht gibt den Äußerungsberechtigten Kenntnis von der Stellungnahme.