Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 78
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 294
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Nach Gewicht
- BVerfG, 16.03.1994 – 2 BvL 3/90Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Anrechnung der Zeit der UnterbringungZitiert von 23
- BVerfG, 30.06.2022 – 2 BvR 737/20 · Zinsen KernbrennstoffsteuerZitiert von 17
- BVerfG, 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 · VollverzinsungZitiert von 247
- BVerfG, 18.07.2018 – 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17Rundfunkbeitrag im privaten Bereich sowie für Betriebsstätten und nicht lediglich privat genutzte Kraftfahrzeuge grds verfassungsgemäß - realistische Möglichkeit aller Beitragspflichtigen zur Nutzung einer öffentlichen Leistung hinreichend für Beitragserhebung - Unvereinbarkeit der mehrfachen Belastung von Zweitwohnungsinhabern, insoweit Fortgeltungsanordnung mit Möglichkeit der Beitragsbefreiung sowie Frist für Neuregelung bis zum 30.06.2020Zitiert von 279
- BVerfG, 06.11.2012 – 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06Unvereinbarkeit der Rückmeldegebühr nach § 2 Abs. 8 Satz 2 BerlHG i. d. F. vom 5. Oktober 1995 mit Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 104 a ff. und Art. 3 Abs. 1 GGZitiert von 79
- BVerfG, 04.05.2011 – 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 · SicherungsverwahrungZitiert von 283
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 15.04.2026 – 1 BvL 5/21Zur Vereinbarkeit von Asylbewerberleistungen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit den Anforderungen des Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - insb zur Befugnis des Gesetzgebers, eine mit dem Aufenthaltsstatus verbundene kurze Aufenthaltsdauer bei der Festlegung der Bedarfe zu berücksichtigen - hier: Grundleistungen nach den AsylbLG im Zeitraum September 2018 bis August 2019 im Wesentlichen verfassungsgemäß - Unvereinbarkeit der Leistungshöhe ab September 2018 wegen fehlender Aktualisierung trotz Vorliegens einer neueren Datengrundlage - Fortgeltungsanordnung
- BVerfG, 24.03.2026 – 2 BvL 3/18Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG <RIS: HSchulG BW>) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG
- BAG, 13.11.2025 – 6 AZR 131/25§ 4 TzBfG - Diskriminierung - primäre KorrekturkompetenzZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig. Sind weitere Bestimmungen des gleichen Gesetzes aus denselben Gründen mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.