Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 33
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.10.2024 – 1 BvL 10/20 · Namensrecht VolljährigenadoptionZitiert von 3
- BVerfG, 10.10.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16Ablehnung mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen bzgl der Mitwirkung der Bundesbank am Public Sector Purchase Programme (PSPP) der EZB - unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache bzw fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
- BVerfG, 18.07.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16Vorlagebeschluss: Vereinbarkeit des EZB-Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme - PSPP; siehe EUBes 2015/10) mit Unionsrecht - Reichweite des Mandats der EZB evtl überschritten - Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags im Falle unbegrenzter Risikoverteilung und daraus folgender erheblicher Haushaltsrisiken denkbar
- BVerfG, 14.01.2014 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Aussetzung der Verfahren und Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit des Beschlusses des EZB-Rates vom 06.09.2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions (OMT) mit Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (juris: ESZB/EZBSaProt) - hilfsweise Vorlagefragen zur Auslegung der Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 ESZB/EZBSaProt - abweichende Meinungen der Richterin Lübbe-Wolff und des Richters Gerhardt: Verfassungsbeschwerden und Organklage unzulässigZitiert von 10
- BVerfG, 10.05.1977 – 1 BvR 514/68, 1 BvR 323/69Legalenteignung ; Begründung einer öffentlichen Last durch das Hamburgische Enteignungsgesetz bei Ausweisung einer unterirdischen Anlage für den öffentlichen Verkehr aufgrund einer PlanfeststellungZitiert von 9
- BVerfG, 23.10.1958 – 1 BvR 458/58Vor Erschöpfung des Rechtsweges (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) zu entscheiden ist das BVerfG auch dann nicht gehalten, wenn eine Voraussetzung dieser Vorschrift erfüllt ist. - Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, wenn das Gericht nur in den Gründen eine angeblich grundrechtswidrige Auffassung vertritt (BeschwerZitiert von 1
Zuletzt entschieden
7 Entscheidungen zu § 33 BVerfGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/33#abs-1 (1) Das Bundesverfassungsgericht kann sein Verfahren bis zur Erledigung eines bei einem anderen Gericht anhängigen Verfahrens aussetzen, wenn für seine Entscheidung die Feststellungen oder die Entscheidung dieses anderen Gerichts von Bedeutung sein können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/33#abs-2 (2) Das Bundesverfassungsgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils zugrunde legen, das in einem Verfahren ergangen ist, in dem die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen ist.