Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 64 (weggefallen)
Stand: 06.10.2026
Für § 64 BNatSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 166 Entscheidungen zu § 64 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 – 5 S 2100/11Zitiert von 8
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 – 3 M 22/16Zitiert von 8
- VGH Hessen, 20.03.2013 – 2 B 1716/12Zitiert von 9
- VG Halle, 28.08.2012 – 4 A 51/10Zitiert von 5
- VG Minden, 26.10.2011 – 11 K 606/10Zitiert von 2
- VG Minden, 29.04.2010 – 11 L 123/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 24.02.2026 – 24 L 67/26
- VG Berlin, 14.11.2025 – 24 L 372/25
- VG Stade, 28.10.2025 – 1 B 2768/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.05.2017 Ausfertigung
§ 64 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I 1298)
BGBl. 2017 I S. 1298
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21.01.2013 Ausfertigung
§ 64 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I 95)
BGBl. 2013 I S. 95
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.