Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

BbgNatSchAG

§ 37 (aufgehoben)

Stand: 30.07.2026

Brandenburg5 Entscheidungen

Für § 37 BbgNatSchAG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 36 § 38