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Artikel 4 · BT-Drs. 18/9526 · S. 52
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 63) Zu Buchstabe a) Die Änderung vollzieht die zu § 63 Absatz 2 Nummer 5 BNatSchG ergangene Rechtsprechung (siehe Be- gründung zu Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb)) für den Bereich der geschützten Meeresgebiete nach. Zu Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) Mit der neuen Nummer 4a werden die Mitwirkungsrechte von durch die Länder anerkannten Naturschutz- vereinigungen auf die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Ände- rung oder den Betrieb von Zoos erweitert. Mit der neuen Nummer 4b werden diese Mitwirkungsrechte darüber hinaus auf die Zulassung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten ausgedehnt, die durch Rechtsverordnung oder durch Allgemeinverfügung ergehen. Damit wird für die im Bundesnaturschutzrecht einzige Genehmigung mit Anlagenbezug und für arten- schutzrechtliche Ausnahmeentscheidungen mit weitreichenderer Bedeutung die Einbeziehung des Sach- verstandes der Naturschutzverbände gewährleistet. Zu Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) Die Änderung vollzieht die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung nach. Das Bundesverwaltungs- gericht hat mit Urteil vom 10.04.2013 – 4 C 3.12 (Rn. 22) in Übereinstimmung mit obergerichtlichen Ent- scheidungen und dem Schrifttum entschieden, dass eine Abweichungsentscheidung nach § 34 Absatz 3 bis 5 BNatSchG mit einer Befreiung im Sinne dieser Vorschrift gleichzusetzen ist. Zu Nummer 2 (§ 64) Zu Buchstabe a Die Änderungen vollziehen die Erweiterung der Mitwirkungsrechte in § 63 Absatz 2 BNatSchG für die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach und tragen dem Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015 (Rechtssache C-137/14) Rechnung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.377 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9526, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.600–140.977 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a693fb41df6f825b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP