Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 63 Mitwirkungsrechte
Stand: 12.08.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/63#abs-1 (1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben
soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/63#abs-2 (2) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes von einem Land anerkannten Naturschutzvereinigung, die nach ihrer Satzung landesweit tätig ist, ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben
soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/63#abs-3 (3) § 28 Absatz 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 und § 29 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Eine in anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder vorgeschriebene inhaltsgleiche oder weiter gehende Form der Mitwirkung bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/63#abs-4 (4) Die Länder können bestimmen, dass in Fällen, in denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht oder nur im geringfügigen Umfang zu erwarten sind, von einer Mitwirkung abgesehen werden kann.
Wird zitiert von 200 Entscheidungen zu § 63 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 03.03.2015 – 4 LC 39/13Zitiert von 8
- BVerwG, 01.04.2015 – 4 C 6/14Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände an Abweichungsentscheidungen nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG 2009; Verfahrensschritte; militärische TiefflugübungenZitiert von 29
- OVG Niedersachsen, 25.05.2016 – 4 KN 154/13Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Naturschutzvereinigung gegen die Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Hannover, 31.01.2013 – 4 A 5418/12Zitiert von 3
- VGH Bayern, 18.07.2024 – 14 N 23.1190Zitiert von 2
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 – 2 K 127/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 24.02.2026 – 24 L 67/26
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2026 – 2 M 138/25
- OVG Niedersachsen, 09.12.2025 – 4 ME 84/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 63 geändert durch Artikel 290 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328 688)
BGBl. 2020 I S. 1328
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29.05.2017 Ausfertigung
§ 63 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I 1298)
BGBl. 2017 I S. 1298
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 63 geändert durch Artikel 421 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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