Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 632 Vergütung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/632#abs-1 (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/632#abs-2 (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/632#abs-3 (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Wird zitiert von 664 Entscheidungen zu § 632 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.04.2006 – X ZR 122/05Kfz-Schadensgutachten: Keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums bei an der Schadenshöhe orientierter Pauschalierung des Honorars für Routinegutachten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 55
- BGH, 04.04.2006 – X ZR 80/05Werkvertrag: Bestimmung der Vergütung für ein KFZ-Schadensgutachten nach § 632 Abs. 2 BGB; Zulässigkeit der Honorarbemessung nach der Schadenshöhe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OLG Düsseldorf, 22.01.2008 – I-23 U 88/07
- OLG Brandenburg, 22.06.2020 – 34 C 76/19
- AG Brandenburg an der Havel, 22.06.2020 – 34 C 76/19
- AG Bonn, 17.06.2015 – 110 C 194/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 10.06.2026 – 4 U 129/25
- OLG Brandenburg, 04.06.2026 – 10 U 14/24
- LG Köln, 13.05.2026 – 4 O 383/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 632 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.