Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 641 Fälligkeit der Vergütung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/641#abs-1 (1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/641#abs-2 (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,
Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel des Werks Sicherheit geleistet, gilt Satz 1 nur, wenn der Unternehmer dem Besteller entsprechende Sicherheit leistet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/641#abs-3 (3) Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/641#abs-4 (4) Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.
Wird zitiert von 625 Entscheidungen zu § 641 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 22.10.2024 – 10 U 34/24Zitiert von 1
- LG Heidelberg, 10.12.2010 – 3 O 170/10
- OLG Celle, 29.07.2009 – 14 U 67/09Zitiert von 1
- LG Saarbrücken, 07.11.2011 – 3 O 201/11
- BGH, 01.08.2013 – VII ZR 75/11Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung eines Nachunternehmers im AltfallZitiert von 12
- OLG Köln, 05.09.2014 – 6 U 23/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 02.07.2026 – 12 U 62/25Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils bezüglich Schlüssigkeit und Fälligkeit; Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nach Kündigung eines Erbensuchervertrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 04.06.2026 – 10 U 14/24
- BGH, 28.04.2026 – 1 StR 269/25Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Keine Bindungswirkung offensichtlich unzutreffender Entsendebescheinigungen aus bilateralen Sozialversicherungsabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 641 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2008 Ausfertigung
§ 641 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I 2022)
BGBl. 2008 I S. 2022
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.