Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555b Modernisierungsmaßnahmen
Stand: 01.08.2026
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
Wird zitiert von 128 Entscheidungen zu § 555b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.05.2023 – VIII ZR 213/21Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder durch gleichwertige GeräteZitiert von 5
- AG Charlottenburg, 23.01.2018 – 232 C 177/17
- AG Charlottenburg, 09.05.2017 – 203 C 295/15Zitiert von 1
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 280/23Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 283/23Mieterhöhung wegen energetischer ModernisierungZitiert von 3
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 281/23Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache; Mieterhöhung wegen einer energetischen Modernisierung
Zuletzt entschieden
- AG Herne, 09.06.2026 – 34 C 18/26
- VG Berlin, 02.04.2025 – 19 K 17/22
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 282/23(Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 555b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 555b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280)
BGBl. 2023 I Nr. 280
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23.06.2021 Ausfertigung
§ 555b eingefügt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I 1858)
BGBl. 2021 I S. 1858
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