Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555b Modernisierungsmaßnahmen
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 123
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 24.05.2023 – VIII ZR 213/21Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder durch gleichwertige GeräteZitiert von 4
- AG Charlottenburg, 23.01.2018 – 232 C 177/17
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 280/23Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 283/23Mieterhöhung wegen energetischer ModernisierungZitiert von 3
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 281/23Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache; Mieterhöhung wegen einer energetischen Modernisierung
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 282/23(Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung)
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 02.04.2025 – 19 K 17/22
- BGH, 27.11.2024 – VIII ZR 36/23Umfang der Auskunftspflicht bei Erstvermietung nach ModernisierungZitiert von 1
- AG Mitte, 13.11.2024 – 21 C 341/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 555b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
1.
durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
1a.
2.
durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
3.
durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
4.
durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
4a.
durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes angeschlossen wird,
5.
durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
6.
die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder
7.
durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.