Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555a Erhaltungsmaßnahmen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 85
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Nach Gewicht
- BGH, 13.05.2015 – XII ZR 65/14Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter Verweigerung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch Verhinderung von Erhaltungsmaßnahmen; Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Mieters für Erhaltungsmaßnahmen und eines Umsatzausfalls; Kündigung wegen eines erheblichen Mietrückstands bei Zahlungsverzug mit einer Monatsmiete oder wenigerZitiert von 8
- LG Berlin, 11.03.2020 – 64 S 155/18
- LG Berlin, 20.09.2022 – 65 S 55/22
- LG Berlin, 05.04.2022 – 65 S 213/21
- LG Berlin, 18.05.2022 – 64 S 249/20
- AG Frankfurt am Main, 21.08.2019 – 33 C 523/19 (51)
Zuletzt entschieden
- AG Mitte, 15.10.2025 – 123 C 5123/25
- LG München II, 08.05.2025 – 36 S 14653/23 WEG
- BGH, 26.03.2025 – VIII ZR 281/23Feststellung der nachhaltigen Einsparung von Endenergie bei einer energetischen Modernisierung der Mietsache; Mieterhöhung wegen einer energetischen Modernisierung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 555a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555a#abs-1 (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555a#abs-2 (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555a#abs-3 (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555a#abs-4 (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.