Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555c#abs-1 (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555c#abs-2 (2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555c#abs-3 (3) In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555c#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/555c#abs-5 (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 555c BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.03.2021 – VIII ZR 305/19Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Modernisierungsankündigung in zeitlicher Hinsicht; ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung nach der Übergangsregelung; Zusendung der Modernisierungsankündigung mehr als elf Monate vor dem geplanten AusführungsbeginnZitiert von 11
- BGH, 18.12.2019 – VIII ZR 332/18Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer Modernisierungsmaßnahme: Behebung einer falschen Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Rechtsmittelschrift; Beginn der Revisionsfrist erst mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses des Berufungsgerichts; Anforderungen an eine ModernisierungsankündigungZitiert von 11
- BGH, 18.11.2025 – VIII ZR 174/25Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Revisionsverfahren eines MietrechtsstreitesZitiert von 2
- LG Berlin, 01.09.2020 – 67 S 108/20Zitiert von 1
- BGH, 20.05.2020 – VIII ZR 55/19Wohnraummietrecht: Anforderungen an die Ankündigung einer energetischen ModernisierungsmaßnahmeZitiert von 10
- LG Berlin, 20.09.2022 – 65 S 55/22
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 18.06.2026 – 2 MK 1/22
- AG Herne, 09.06.2026 – 34 C 18/26
- BGH, 20.05.2026 – VIII ZR 46/25Anwendbarkeit des § 556c BGB bei Umstellung von durch Mieter betriebenen Einzelöfen auf gewerbliche WärmelieferungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 555c BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 555c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2648)
BGBl. 2018 I S. 2648
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.