Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555b Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 555b eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280)
BGBl. 2023 I Nr. 280
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23.06.2021 Ausfertigung
§ 555b eingefügt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I 1858)
BGBl. 2021 I S. 1858
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