Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/539#abs-1 (1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/539#abs-2 (2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat.
Wird zitiert von 194 Entscheidungen zu § 539 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 16.07.2003 – VIII ZR 274/02Mietrecht: Keine analoge Anwendung des § 536b BGB auf während der Mietzeit auftretende Mängel nach Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 54
- OLG Celle, 15.05.2002 – 2 U 252/01
- BGH, 16.01.2008 – VIII ZR 222/06Zitiert von 13
- BGH, 31.05.2000 – XII ZR 41/98Gewerberaummiete: Anwendbarkeit von § 539 BGB auf das fristlose Kündigungsrecht nach § 542 BGB; Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage zum Annahmeverzug KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
- KG, 25.02.2019 – 8 U 6/18
- BGH, 18.10.2006 – XII ZR 33/04Mietrecht: Aufgabe der Rechtsprechung zur Verwirkung des fristlosen Kündigungsrechts wegen eines Sachmangels in analoger Anwendung von § 536 b BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 09.02.2026 – 13 S 67/25
- BGH, 02.12.2025 – VIII ZR 274/23Rechtsfolgen mieterseitiger baulicher Veränderungen an einer Wohnung ohne Vermieterzustimmung im Langzeitmietverhältnis; Voraussetzung des berechtigten Interesses für eine KündigungZitiert von 3
- LG Stuttgart, 26.06.2025 – 19 O 160/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 539 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.