Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1991 Folgen der Dürftigkeitseinrede
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1991#abs-1 (1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1991#abs-2 (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Erben als nicht erloschen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1991#abs-3 (3) Die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eines Gläubigers wirkt einem anderen Gläubiger gegenüber wie die Befriedigung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1991#abs-4 (4) Die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen hat der Erbe so zu berichtigen, wie sie im Falle des Insolvenzverfahrens zur Berichtigung kommen würden.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 1991 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 09.10.2008 – 19 U 62/08
- BGH, 24.07.2024 – IV ZB 8/23Befriedigung von Nachlasspflegerkosten und Gerichtskosten bei teilmittellosem NachlassZitiert von 7
- BGH, 16.03.2022 – IV ZB 27/21Nachlasssache: Berechtigung des Nachlasspflegers zur Ausschlagung einer in den Nachlass des Erblassers gefallenen weiteren ErbschaftZitiert von 6
- BGH, 27.08.2014 – XII ZB 133/12Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen gezahlter Betreuervergütung: Ermittlung des Nachlasswertes unter Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, einer Vermächtnisanordnung und vorhandenem Grundvermögen; Voraussetzungen für den Einwand einer besonderen HärteZitiert von 5
- VG Köln, 09.05.2017 – 7 K 4029/15Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 – 3 K 153/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.11.2025 – IX ZR 2/25Besseres Recht an einem Teil des Erlöses aus einer Zwangsversteigerung
- BSG, 24.07.2025 – B 8 SO 10/24 R(Sozialhilfe - Darlehen - Befugnis zur Rückforderung durch Verwaltungsakt - Fälligkeit des Darlehensbetrages - Tod des Leistungsberechtigten - analoge Anwendung des § 42a Abs 4 S 1 SGB 2 - Erforderlichkeit einer Kündigung bei fehlender Bestimmung eines Fälligkeitszeitpunkts)Zitiert von 1
- BGH, 19.12.2024 – IX ZR 119/23Zurechnung von Erlös aus Veräußerung von Nachlassgegenstand zur NachlassinsolvenzmasseZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1991 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.