Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1976 Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
Stand: 10.06.2019
Ist die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so gelten die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse als nicht erloschen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 1976 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Erkelenz, 03.03.2008 – 11 Lw 22/06Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 24.01.2012 – I-3 Wx 301/11
- BGH, 20.11.2025 – IX ZR 2/25Besseres Recht an einem Teil des Erlöses aus einer Zwangsversteigerung
- BGH, 03.12.2014 – IV ZB 9/14Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur Auskunftserteilung über SchenkungenZitiert von 20
- BFH, 20.01.2016 – II R 34/14Geltendmachung der Erbschaftsteuer im NachlassinsolvenzverfahrenZitiert von 6
- BFH, 19.02.2013 – II R 47/11Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben - Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs als NachlassverbindlichkeitZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 11.07.2023 – 3 Wx 74/23
- OLG Düsseldorf, 06.07.2018 – 7 U 9/17Zitiert von 5
- FG Hessen, 03.11.2015 – 1 K 1059/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1976 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.