Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1813 Anwendung des Vormundschaftsrechts
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1813#abs-1 (1) Auf die Pflegschaften nach diesem Titel finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1813#abs-2 (2) Für Pflegschaften nach § 1809 Absatz 1 Satz 1 gelten die §§ 1782 und 1783 nicht.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 1813 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.11.2009 – III ZR 181/09
- BGH, 05.11.2009 – III ZR 6/09Zitiert von 8
- OLG Karlsruhe, 03.03.2026 – 20 WF 153/25
- OLG Nürnberg, 16.10.2025 – 11 WF 27/25
- OLG Brandenburg, 17.12.2024 – 13 WF 114/24
- OLG München, 13.05.2024 – 16 WF 467/24 e
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.06.2026 – XII ZB 50/25Beistandschaft und Postulationsfähigkeit des örtlich zuständigen Jugendamts
- OLG München, 21.05.2026 – 34 Wx 71/26 e
- BGH, 15.04.2026 – XII ZB 521/25Höchstwertbegrenzung des Gegenstandswerts bei der Vergütung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1813 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.07.2009 Ausfertigung
§ 1813 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I 1696)
BGBl. 2009 I S. 1696
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.