Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 04.10.2004 – 16 UF 81/04Elterliche Sorge: Zulässigkeit einer zeitlichen Begrenzung gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Frankfurt am Main, 23.02.2023 – 4 UF 162/22
- OLG Köln, 16.03.2016 – 10 UF 173/15Zitiert von 1
- KG, 28.06.2013 – 18 UF 73/13
- OVG NRW, 26.04.2004 – 12 A 2434/02Zitiert von 10
- BVerfG, 22.05.2018 – 2 BvR 941/18Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK <juris: MRK>) im Aufenthaltsrecht - Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig - hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)Zitiert von 49
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.06.2025 – 12 A 1918/22
- VG Berlin, 03.09.2024 – 39 L 432/24
- VG Berlin, 20.08.2024 – 39 L 120/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1673 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1673#abs-1 (1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1673#abs-2 (2) Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § 1628.