Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1193 Kündigung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1193#abs-1 (1) Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1193#abs-2 (2) Abweichende Bestimmungen sind zulässig. Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung, so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 1193 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 30.03.2017 – V ZB 84/16Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der ZwangsversteigerungZitiert von 7
- OLG Hamm, 04.06.2018 – 5 U 141/17
- OLG Köln, 19.04.2013 – 2 Wx 54/13
- BGH, 07.10.2020 – VII ZB 56/18Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde: Kündigungserfordernis als Vollstreckungsbedingung; Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf den Nachweis der das Bestehen und die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung begründenden Tatsachen; Prüfungsumfang im KlauselerteilungsverfahrenZitiert von 4
- BGH, 10.06.2010 – V ZB 22/10Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld hinsichtlich der einzelnen belasteten GrundstückeZitiert von 6
- OLG Schleswig, 19.12.2013 – 5 U 91/13Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Bonn, 13.05.2024 – 6 T 56/24
- LG Stuttgart, 16.11.2022 – 27 O 56/22Zitiert von 1
- OLG München, 20.07.2022 – 7 U 6031/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1193 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.08.2008 Ausfertigung
§ 1193 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I 1666)
BGBl. 2008 I S. 1666
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.