§ 80 Ausschluss der Beschwerde
Stand: 27.02.2024
Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz und über Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung (§ 34) oder der Abschiebungsanordnung (§ 34a) nach dem Aufenthaltsgesetz können vorbehaltlich des § 133 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
Wird zitiert von 5.861 Entscheidungen zu § 80 AsylG →
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 27.08.2024 – 18 B 626/24Anwendbarkeit des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylG auf Anträge auf Gewährung einer Verfahrensduldung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- VGH Bayern, 27.01.2026 – 19 C 25.2434Zitiert von 4
- OVG Bremen, 20.12.2024 – 2 S 344/24Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2024 – 12 S 821/24Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungsandrohung; Darlegungspflichten bei der Beschwerdebegründung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VGH Hessen, 23.07.2019 – 3 B 1160/19Zitiert von 7
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2026 – 7 B 11786/25.OVGZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 24.08.2026 – 15 L 1008/26.AAnordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung im beschleunigten Asylverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.08.2026 – 1 A 11/26.AErfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zur inländischen Fluchtalternative KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.08.2026 – 1 A 765/26.AErfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen behaupteter Verletzung des rechtlichen Gehörs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.