Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG

§ 93 Rechtsbeschwerdegründe

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund162 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/93#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/93#abs-2 (2) § 65 findet entsprechende Anwendung.

§ 92b § 94