Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 93 Rechtsbeschwerdegründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 162
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.06.2019 – 5 P 2/18Verneinte Rechtswegeröffnung als Verfahrensmangel; Recht der Personalvertretung auf Durchführung einer DienstvereinbarungZitiert von 22
- BVerwG, 30.01.2013 – 6 P 5/12Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart; Antragsbefugnis des Personalrats; Leistungsbezahlung an PersonalratsmitgliederZitiert von 25
- BVerfG, 02.02.1960 – 2 BvF 5/58Der Bundesgesetzgeber kann den Zuständigkeitskreis der oberen Bundesgerichte bezüglich des Umfangs des revisiblen Rechts auch insofern bestimmen, als es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt (GG Art. 74 Nr. 1, Art. 99; BRRG § 127)Zitiert von 8
- BVerwG, 19.12.2023 – 5 P 6/22Mitbestimmung beim Absehen von AusschreibungZitiert von 2
- BVerwG, 24.06.2021 – 5 P 1/20Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung einer Abwesenheitsvertretung und einer Fachbetreuertätigkeit auf Arbeitnehmer des kommunalen TrägersZitiert von 5
- BVerwG, 08.02.2018 – 5 P 7/16Antragsbefugnis der Freienvertretung für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunks Berlin-BrandenburgZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.03.2026 – 5 P 5.24Erstattung der Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung des Personalrats
- BVerwG, 16.12.2025 – 5 P 2.25Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Personalrat von Beschäftigten mit abweichendem tatsächlichen Tätigkeitsort nach Sächsischem PersonalvertretungsrechtZitiert von 1
- BVerwG, 14.10.2025 – 5 P 2.24Anwendungsbereich des § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG; Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern
162 Entscheidungen zu § 93 ArbGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/93#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/93#abs-2 (2) § 65 findet entsprechende Anwendung.