§ 327c Vorbereitung der Hauptversammlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 105
Nach Gewicht
- LG Stuttgart, 29.09.2004 – 39 O 49/03 KfH
- OLG Köln, 26.08.2004 – 18 U 48/04Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 03.12.2003 – 20 W 6/03Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 – I-6 U 69/08
- OLG Düsseldorf, 10.09.2008 – I-6 W 30/08
- LG Köln, 17.10.2008 – 82 O 5/08Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 08.08.2025 – 101 W 116/24
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 26 W 7/22 [AktE]
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 – 12 W 14/23Zitiert von 1
105 Entscheidungen zu § 327c AktG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 327c AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/327c#abs-1 (1) Die Bekanntmachung der Übertragung als Gegenstand der Tagesordnung hat folgende Angaben zu enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/327c#abs-2 (2) Der Hauptaktionär hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen. Diese werden auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt. § 293a Abs. 2 und 3, § 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 sowie die §§ 293d und 293e sind sinngemäß anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/327c#abs-3 (3) Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/327c#abs-4 (4) Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 3 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/327c#abs-5 (5) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 3 und 4 entfallen, wenn die in Absatz 3 bezeichneten Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.