§ 281 Inhalt der Satzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/281#abs-1 (1) Die Satzung muß außer den Festsetzungen nach § 23 Abs. 3 und 4 den Namen, Vornamen und Wohnort jedes persönlich haftenden Gesellschafters enthalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/281#abs-2 (2) Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafter müssen, wenn sie nicht auf das Grundkapital geleistet werden, nach Höhe und Art in der Satzung festgesetzt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/281#abs-3 (3) (weggefallen)
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 281 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Köln, 04.05.2022 – 12 K 1274/18Zitiert von 1
- BFH, 13.04.1994 – II R 57/90Zitiert von 6
- BFH, 24.01.2024 – I R 54/20(§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA)Zitiert von 2
- BFH, 01.06.2022 – I R 44/18(Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG)Zitiert von 9
- BFH, 07.09.2016 – I R 57/14Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes auf die Sondereinlage und nachfolgender Einziehung von KommanditaktienZitiert von 8
- FG Hamburg, 11.07.2023 – 3 K 188/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 – 4 K 2120/19Zitiert von 1
- LG Potsdam, 14.11.2013 – 2 T 62/13
- OLG Stuttgart, 14.05.2003 – 20 U 31/02Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 281 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.12.1985 Ausfertigung
§ 281 geändert und eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I 2355)
BGBl. 1985 I S. 2355
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13.12.1978 Ausfertigung
§ 281 neu gefasst und eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 1978 (BGBl. I 1959)
BGBl. 1978 I S. 1959
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.