Gesetze / Landesrecht Bayern / AZKoV · GVBl. S. 90, BayRS 2030-2-20-2-K
Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte
16 Normen · Ausgangsfassung vom 20.03.2001 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Regelungszweck
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Umfang
- § 4 Ansparphase
- § 5 Wartezeit
- § 6 Ausgleichsphase
- § 7 Maßgebliche Vorschriften für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte
- § 8 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen
- § 9 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Realschulen und Realschulen für Behinderte
- § 10 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Gymnasien
- § 11 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
- § 12 Probezeitbeamte
- § 13 Ansparphase
- § 14 Wartezeit
- § 15
- § 16 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
02.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juni 2025 (GVBl. S. 162)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.